Widerspruch beim Jobcenter — Musterbrief und Frist

Gegen einen Bescheid des Jobcenters können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das ist kostenlos, und begründen können Sie ihn später.

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An wen geht das Schreiben?

Anschrift bitte dem Vertrag entnehmen

Die Anschrift Ihres Jobcenters steht im Briefkopf des Bescheids und in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende. Genau dorthin muss der Widerspruch — nicht an die Agentur für Arbeit oder an eine zentrale Stelle.

Wir zeigen eine Anschrift erst, wenn wir sie an einer offiziellen Quelle geprüft haben. Eine falsche Adresse kann Ihre Frist kosten — deshalb raten wir hier nicht.

Was Sie bei Jobcenter beachten müssen

Der Widerspruch geht an das Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat

Es gibt rund 400 rechtlich eigenständige Jobcenter. Eine bundesweite Anschrift gibt es nicht. Nach § 84 Abs. 1 SGG ist der Widerspruch bei der Stelle einzureichen, die den Bescheid erlassen hat — die Anschrift steht im Briefkopf und in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.

BG-Nummer und Kundennummer nennen

Ohne die Nummer der Bedarfsgemeinschaft und Ihre Kundennummer lässt sich der Widerspruch nicht zuordnen. Beides steht oben auf dem Bescheid. Nennen Sie außerdem das Datum des Bescheids.

Aufschiebende Wirkung gesondert beantragen

Bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden hat der Widerspruch nach § 39 SGB II häufig keine aufschiebende Wirkung: Das Jobcenter darf trotz Widerspruch aufrechnen oder einbehalten. Beantragen Sie deshalb im selben Schreiben ausdrücklich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung, wenn Ihnen sonst Geld zum Leben fehlt.

Fristen, Form und Sonderkündigungsrechte im Detail stehen im ausführlichen Ratgeber: Widerspruch gegen einen Bescheid (Jobcenter, Krankenkasse).

Musterbrief

So sieht das Schreiben aus. Die Angaben in eckigen Klammern füllen Sie im Editor aus — Absender, Datum und Layout nach DIN 5008 ergänzen wir automatisch.

[Ihr Name], [Straße], [PLZ Ort]

[Jobcenter — Anschrift aus Ihrem Bescheid]

[Ort], [Datum]

Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen bzw. Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid vom [Datum des Bescheids] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen bzw. Kundennummer] ein.

Der Bescheid ist aus meiner Sicht fehlerhaft. Eine ausführliche Begründung reiche ich innerhalb der nächsten zwei Wochen nach; die dafür erforderlichen Unterlagen stelle ich derzeit zusammen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Widerspruchs.

Sollten Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen, bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Ihr Name]

Diese Angaben brauchen Sie

  • Datum des BescheidsDas Datum, das oben auf dem Bescheid steht — nicht das Datum, an dem er ankam.
  • Aktenzeichen bzw. KundennummerSteht im Briefkopf des Bescheids — beim Jobcenter die BG-Nummer und Kundennummer, bei der Krankenkasse die Versichertennummer.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?
Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Ein per Post übermittelter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Der Widerspruch muss innerhalb der Frist beim Jobcenter eingegangen sein.
Muss ich den Widerspruch begründen?
Nicht sofort. Die Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen, wahrt die Frist. Die Begründung reichen Sie nach — genau so ist der Musterbrief aufgebaut.
Was kostet der Widerspruch?
Nichts. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei. Hat der Widerspruch Erfolg, muss das Jobcenter Ihnen die notwendigen Kosten erstatten — etwa Anwaltskosten.

Quellen

Die Rechtsgrundlagen zum Nachlesen — Gesetzestexte im Original und die Verbraucherzentrale.

Weitere Vorlagen