Strom- oder Gasvertrag kündigen — Musterbrief und Frist

Beim Energieliefervertrag haben Sie mehr Rechte, als die meisten wissen: Der Lieferant muss Ihnen die Kündigung binnen einer Woche bestätigen und dabei sagen, wann Schluss ist.

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Das sollten Sie wissen

Welche Frist gilt?

In der Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das ist der Vertrag, in dem Sie automatisch landen, wenn Sie nie aktiv einen Anbieter gewählt haben.

Bei Sonderverträgen gilt die vereinbarte Laufzeit — meist 12 oder 24 Monate mit einer Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen zum Laufzeitende. Nach der Erstlaufzeit greift § 309 Nr. 9 BGB: höchstens ein Monat Frist, jederzeit kündbar.

Beim Anbieterwechsel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung in der Regel für Sie. Ein eigener Brief schadet nicht — dann haben Sie den Nachweis selbst in der Hand.

Ihr Anspruch auf eine Bestätigung

Der Lieferant muss die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform bestätigen und darin das Datum nennen, zu dem die Belieferung endet (§ 41b Abs. 3 EnWG). Das ist keine Kulanz, sondern Ihr gesetzlicher Anspruch — die Vorlage fordert die Bestätigung deshalb ausdrücklich ein.

Bleibt die Bestätigung aus, haken Sie schriftlich nach und verweisen auf die Norm. Ohne Bestätigung wissen Sie nicht, ob der Vertrag wirklich endet, und riskieren eine Doppelbelieferung.

Was muss in die Kündigung?

Die Kundennummer aus der Jahresabrechnung.

Die Zählernummer. Sie steht auf dem Zähler und auf der Abrechnung und ordnet die Kündigung Ihrer Verbrauchsstelle zu. Ohne sie kann der Lieferant bei mehreren Verträgen an einer Adresse nicht sauber zuordnen.

Die Bitte um die Schlussrechnung und um die Einstellung der Abschlagszahlungen nach dem Vertragsende.

Was tun, wenn die Frist knapp ist — oder der Preis steigt?

Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Der Lieferant muss Sie rechtzeitig informieren; ab Zugang der Mitteilung können Sie den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

Bei einem Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen, wenn der Lieferant Sie an der neuen Adresse nicht zu denselben Bedingungen beliefern kann.

Wird die reguläre Frist knapp, gilt auch hier: Kündigen Sie mit der Hilfsformulierung und per Einschreiben. Wichtig ist der Zugang beim Lieferanten, nicht das Absendedatum.

Musterbrief

So sieht das Schreiben aus. Die Angaben in eckigen Klammern füllen Sie im Editor aus — Absender, Datum und Layout nach DIN 5008 ergänzen wir automatisch.

[Ihr Name], [Straße], [PLZ Ort]

[Empfänger — Anschrift aus Ihrem Vertrag]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines Liefervertrags, Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Liefervertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] für die Verbrauchsstelle mit der Zählernummer [Zählernummer] ordentlich zum [Gewünschtes Vertragsende], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrags widerspreche ich ausdrücklich.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung nach § 41b Abs. 3 EnWG innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform und nennen Sie darin das Datum, zu dem die Belieferung endet.

Bitte senden Sie mir außerdem die Schlussrechnung an meine oben genannte Anschrift und stellen Sie die Abschlagszahlungen nach dem Vertragsende ein.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Ihr Name]

Diese Angaben brauchen Sie

  • KundennummerSteht auf der Jahresabrechnung und auf jedem Abschlagsplan.
  • ZählernummerSteht auf dem Stromzaehler bzw. Gaszaehler und auf der Jahresabrechnung. Sie ordnet die Kündigung der richtigen Verbrauchsstelle zu.
  • Gewünschtes VertragsendeDatum, zu dem der Vertrag enden soll, z. B. 31.12.2026. Wenn Sie unsicher sind: Der Brief kuendigt zusaetzlich "hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt".

Häufige Fragen

Muss ich per Einschreiben kündigen?
Nein, § 41b EnWG verlangt außerhalb der Grundversorgung nur die Textform. Ein Einschreiben ist trotzdem sinnvoll, wenn die Frist knapp ist — den rechtzeitigen Zugang müssen Sie beweisen.
Was ist, wenn die Frist schon abgelaufen ist?
Die Kündigung wirkt dann zum nächstmöglichen Termin. Prüfen Sie zusätzlich, ob es zuletzt eine Preiserhöhung gab: Sie öffnet ein Sonderkündigungsrecht, das unabhängig von der Laufzeit gilt.
Bleibe ich ohne Strom, wenn ich kündige?
Nein. Wenn kein neuer Lieferant übernimmt, gehen Sie automatisch in die Ersatz- beziehungsweise Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers über. Die ist meist teurer, aber Sie stehen nie ohne Strom da.
Muss ich selbst kündigen, wenn ich den Anbieter wechsle?
In der Regel nicht — der neue Lieferant übernimmt die Kündigung. Wenn Sie den Zeitpunkt selbst in der Hand behalten wollen oder der Wechsel eilig ist, kündigen Sie zusätzlich selbst und legen die Bestätigung zu Ihren Unterlagen.

Quellen

Die Rechtsgrundlagen zum Nachlesen — Gesetzestexte im Original und die Verbraucherzentrale.

Vorlagen für einzelne Empfänger