Einspruch gegen den Steuerbescheid — Musterbrief und Frist

Gegen einen Steuerbescheid legt man keinen Widerspruch ein, sondern Einspruch (§ 347 AO). Er ist kostenlos, die Frist beträgt einen Monat — und er schiebt die Zahlung nicht auf.

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Das sollten Sie wissen

Welche Frist gilt?

Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post versandter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 AO; seit dem 1. Januar 2025 vier statt drei Tage). Maßgeblich ist also das Bescheiddatum, nicht der Tag, an dem Sie den Umschlag geöffnet haben.

Der Einspruch muss innerhalb der Frist beim Finanzamt eingegangen sein — bei dem Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat (§ 357 Abs. 2 AO). Die Anschrift steht auf dem Bescheid.

Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Wichtig: Der Einspruch stoppt die Zahlung nicht

Auch wenn Sie Einspruch einlegen, bleibt die festgesetzte Steuer fällig (§ 361 Abs. 1 AO). Wer einfach nicht zahlt, riskiert Säumniszuschläge.

Wenn Sie den strittigen Betrag zunächst nicht zahlen wollen, brauchen Sie zusätzlich einen „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“. Der gehört in dasselbe Schreiben oder in ein zweites — er ist nicht automatisch im Einspruch enthalten.

Vorsicht: Wird der Einspruch später abgewiesen, fallen auf den ausgesetzten Betrag Aussetzungszinsen an.

Was muss in den Einspruch?

Steuernummer und Steuerjahr sowie das Datum des Bescheids. Die Steuernummer steht oben auf dem Bescheid und ist nicht die Steuer-Identifikationsnummer.

Die Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen. Das genügt, um die Frist zu wahren.

Die Ankündigung, die Begründung nachzureichen. Belege können Sie später einreichen; das Finanzamt setzt Ihnen dafür in der Regel eine Frist.

Was tun, wenn die Frist knapp ist?

Schicken Sie den Einspruch ohne Begründung ab — Hauptsache, er ist rechtzeitig da. Die Begründung reichen Sie nach.

Der Einspruch ist auch per ELSTER oder elektronisch möglich; einfache E-Mail an das Finanzamt reicht nach § 357 Abs. 1 AO ebenfalls aus, wenn die Behörde einen Zugang eröffnet hat. Wer sichergehen will, nutzt den Brief mit Zugangsnachweis.

Achtung bei der sogenannten Verböserung: Das Finanzamt prüft den Bescheid im Einspruchsverfahren vollständig neu und darf ihn auch zu Ihren Ungunsten ändern. Es muss Sie vorher darauf hinweisen — dann können Sie den Einspruch noch zurücknehmen.

Musterbrief

So sieht das Schreiben aus. Die Angaben in eckigen Klammern füllen Sie im Editor aus — Absender, Datum und Layout nach DIN 5008 ergänzen wir automatisch.

[Ihr Name], [Straße], [PLZ Ort]

[Empfänger — Anschrift aus Ihrem Vertrag]

[Ort], [Datum]

Einspruch gegen den Steuerbescheid vom [Datum des Bescheids], Steuernummer [Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid vom [Datum des Bescheids] für das Steuerjahr [Steuerjahr] ein.

Der Bescheid ist aus meiner Sicht fehlerhaft. Eine ausführliche Begründung reiche ich innerhalb der nächsten zwei Wochen nach; die dafür erforderlichen Unterlagen stelle ich derzeit zusammen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Einspruchs.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Ihr Name]

Diese Angaben brauchen Sie

  • Datum des BescheidsDas Datum, das oben auf dem Bescheid steht — nicht das Datum, an dem er ankam.
  • SteuernummerSteht oben auf dem Steuerbescheid (nicht zu verwechseln mit der Steuer-Identifikationsnummer).
  • SteuerjahrDas Jahr, für das der Bescheid ergangen ist.

Häufige Fragen

Heißt es Einspruch oder Widerspruch?
Gegen Steuerbescheide heißt der Rechtsbehelf Einspruch (§ 347 AO). „Widerspruch“ ist der Begriff aus dem Sozial- und allgemeinen Verwaltungsrecht. Ein falsch bezeichnetes Schreiben wird in der Praxis meist umgedeutet — sauberer ist die richtige Bezeichnung.
Muss ich per Einschreiben Einspruch einlegen?
Vorgeschrieben ist es nicht. Weil aber Sie den rechtzeitigen Eingang beweisen müssen und die Monatsfrist hart ist, ist ein Einschreiben bei knapper Frist die sichere Wahl.
Was ist, wenn die Frist schon abgelaufen ist?
Dann ist der Bescheid grundsätzlich bestandskräftig. Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung (fehlt sie, gilt ein Jahr) und ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO in Betracht kommt. Unabhängig davon kann das Finanzamt Bescheide bei offenbaren Unrichtigkeiten nach § 129 AO auch später noch berichtigen — ein formloser Antrag ist einen Versuch wert.
Was kostet der Einspruch?
Nichts. Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist kostenfrei. Kosten entstehen erst, wenn Sie danach vor dem Finanzgericht klagen oder einen Steuerberater beauftragen.

Quellen

Die Rechtsgrundlagen zum Nachlesen — Gesetzestexte im Original und die Verbraucherzentrale.

Vorlagen für einzelne Empfänger