Einspruch beim Finanzamt — Musterbrief und Frist

Gegen einen Steuerbescheid heißt der Rechtsbehelf Einspruch, nicht Widerspruch. Er ist kostenlos, muss aber innerhalb eines Monats beim richtigen Finanzamt sein.

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An wen geht das Schreiben?

Anschrift bitte dem Vertrag entnehmen

Die Anschrift des zuständigen Finanzamts steht im Briefkopf Ihres Steuerbescheids und in der Rechtsbehelfsbelehrung. Es gibt keine zentrale Adresse — zuständig ist genau das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat.

Wir zeigen eine Anschrift erst, wenn wir sie an einer offiziellen Quelle geprüft haben. Eine falsche Adresse kann Ihre Frist kosten — deshalb raten wir hier nicht.

Was Sie bei Finanzamt beachten müssen

Einspruch, nicht Widerspruch

Gegen Steuerbescheide ist nach § 347 AO der Einspruch der richtige Rechtsbehelf. Er ist bei dem Finanzamt anzubringen, das den Bescheid erlassen hat (§ 357 Abs. 2 AO) — die Anschrift steht auf dem Bescheid.

Steuernummer und Steuerjahr

Die Steuernummer steht oben auf dem Bescheid und ist nicht die Steuer-Identifikationsnummer. Nennen Sie zusätzlich das Steuerjahr und das Datum des Bescheids.

Die Zahlung wird nicht gestoppt

Der Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht (§ 361 Abs. 1 AO). Wenn Sie den strittigen Betrag zunächst nicht zahlen wollen, brauchen Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Wird der Einspruch später abgewiesen, fallen darauf Aussetzungszinsen an.

Fristen, Form und Sonderkündigungsrechte im Detail stehen im ausführlichen Ratgeber: Einspruch gegen einen Steuerbescheid (Finanzamt).

Musterbrief

So sieht das Schreiben aus. Die Angaben in eckigen Klammern füllen Sie im Editor aus — Absender, Datum und Layout nach DIN 5008 ergänzen wir automatisch.

[Ihr Name], [Straße], [PLZ Ort]

[Finanzamt — Anschrift aus Ihrem Bescheid]

[Ort], [Datum]

Einspruch gegen den Steuerbescheid vom [Datum des Bescheids], Steuernummer [Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid vom [Datum des Bescheids] für das Steuerjahr [Steuerjahr] ein.

Der Bescheid ist aus meiner Sicht fehlerhaft. Eine ausführliche Begründung reiche ich innerhalb der nächsten zwei Wochen nach; die dafür erforderlichen Unterlagen stelle ich derzeit zusammen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Einspruchs.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Ihr Name]

Diese Angaben brauchen Sie

  • Datum des BescheidsDas Datum, das oben auf dem Bescheid steht — nicht das Datum, an dem er ankam.
  • SteuernummerSteht oben auf dem Steuerbescheid (nicht zu verwechseln mit der Steuer-Identifikationsnummer).
  • SteuerjahrDas Jahr, für das der Bescheid ergangen ist.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?
Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post versandter Bescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Kann sich der Bescheid durch meinen Einspruch verschlechtern?
Möglich ist das — das Finanzamt prüft den Fall vollständig neu und darf auch zu Ihren Ungunsten ändern. Es muss Sie vorher darauf hinweisen; dann können Sie den Einspruch noch zurücknehmen.
Muss ich die strittige Steuer trotzdem zahlen?
Ja, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewährt ist. Beantragen Sie diese ausdrücklich, wenn Sie nicht zahlen wollen — sonst drohen Säumniszuschläge.

Quellen

Die Rechtsgrundlagen zum Nachlesen — Gesetzestexte im Original und die Verbraucherzentrale.

Weitere Vorlagen