Fristenrechner für Widerspruch und Einspruch

Datum vom Bescheid eintragen, Fristende ablesen. Der Rechner zählt die vier Tage bis zur Bekanntgabe, das Monatsende nach § 188 BGB und verschiebt das Ende über Wochenenden und die Feiertage Ihres Bundeslandes.

Wie kam der Bescheid?

Geben Sie das Datum ein. Das Ergebnis erscheint sofort hier, ohne Anmeldung und ohne dass Daten übertragen werden.

So wird die Frist berechnet

  1. Bekanntgabe bestimmen. Normaler Brief: Datum der Aufgabe zur Post plus vier Tage. Zustellungsurkunde (gelber Umschlag): das Datum, das der Zusteller auf dem Umschlag vermerkt hat.
  2. Frist anhängen. Ein Monat endet an dem Tag im Folgemonat, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag der Bekanntgabe. Gibt es diesen Tag nicht (31. Januar), endet sie am Monatsletzten.
  3. Wochenende und Feiertag prüfen. Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, gilt der nächste Werktag.

Beispiel: Bescheid vom Montag, 5. Januar 2026, per Post. Bekanntgabe am Freitag, 9. Januar. Die Widerspruchsfrist endet am Montag, 9. Februar 2026.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Bescheid als bekannt gegeben?

Ein Bescheid, der mit einfacher Post kommt, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 2 VwVfG, § 37 Abs. 2 SGB X, § 122 Abs. 2 AO). Bis Ende 2024 waren es drei Tage. Kommt der Brief nachweislich später an, zählt der tatsächliche Zugang; die Behörde muss ihn dann beweisen.

Wie lange ist die Widerspruchsfrist?

Einen Monat ab Bekanntgabe (§ 70 VwGO, § 84 SGG). Für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid gilt ebenfalls ein Monat (§ 355 AO), für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG).

Was passiert, wenn die Frist an einem Wochenende endet?

Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, läuft sie erst am nächsten Werktag ab (§ 193 BGB, § 31 Abs. 3 VwVfG, § 108 Abs. 3 AO). Maßgeblich sind die Feiertage am Sitz der Behörde.

Reicht es, den Brief am letzten Tag abzuschicken?

Nein. Entscheidend ist der Eingang bei der Behörde, nicht der Poststempel. Der Brief muss spätestens am letzten Tag der Frist bis 24 Uhr im Briefkasten der Behörde liegen. Ein Einschreiben braucht in der Regel ein bis zwei Werktage.

Was gilt, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt?

Fehlt die Belehrung über den Rechtsbehelf oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr ab Bekanntgabe (§ 58 Abs. 2 VwGO, § 66 Abs. 2 SGG, § 356 Abs. 2 AO).

Den Widerspruch schreiben

Für den Brief selbst gibt es fertige Vorlagen: Widerspruch gegen einen Bescheid, Widerspruch beim Jobcenter und Einspruch gegen den Steuerbescheid. Wir drucken den Brief und schicken ihn per Einschreiben, damit Sie den Zugang belegen können.