Handyvertrag und Internetvertrag kündigen — Musterbrief und Fristen

Ein Telekommunikationsvertrag endet nicht dadurch, dass Sie ihn nicht mehr nutzen. Er endet, wenn Ihre Kündigung beim Anbieter angekommen ist. Was dafür in den Brief gehört, welche Frist gilt und was Sie tun können, wenn die Frist knapp wird.

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Das sollten Sie wissen

Welche Frist gilt?

Innerhalb der Mindestlaufzeit — bei Handyverträgen meist 24 Monate — können Sie nur zum Ende dieser Laufzeit kündigen. Die Kündigungsfrist steht im Vertrag und beträgt in der Regel einen Monat.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 56 Abs. 3 TKG). Eine automatische Verlängerung um weitere 12 oder 24 Monate ist seit dem 1. Dezember 2021 unzulässig. Wenn Ihr Anbieter Ihnen eine solche Verlängerung entgegenhält, lohnt der Widerspruch.

Entscheidend ist immer der Zugang beim Anbieter, nicht das Datum auf Ihrem Brief und nicht der Poststempel. Rechnen Sie den Postweg mit ein.

Welche Form ist nötig?

Textform genügt (§ 126b BGB). Ein Brief ohne Unterschrift ist wirksam, eine E-Mail ebenfalls. Eine Unterschrift schadet nicht und macht den Brief für den Sachbearbeiter eindeutiger.

Anbieter dürfen keine strengere Form verlangen, als das Gesetz vorsieht. Wer Sie auf ein Online-Formular oder eine Hotline verweist, muss Ihre schriftliche Kündigung trotzdem akzeptieren.

Was muss in die Kündigung?

Kundennummer und Rufnummer beziehungsweise Anschlusskennung — daran ordnet der Anbieter Ihre Kündigung zu. Beides steht auf jeder Rechnung.

Den gewünschten Kündigungstermin, ergänzt um die Formulierung „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Damit läuft die Kündigung nicht ins Leere, wenn Sie sich beim Datum verrechnet haben.

Die Bitte um eine Bestätigung in Textform mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet. Diese Bestätigung ist Ihr Beleg, falls später weiter abgebucht wird.

Was tun, wenn die Frist knapp ist?

Prüfen Sie zuerst den Kündigungsbutton. Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder online abschließbare Dauervertrag eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ haben (§ 312k BGB). Fehlt sie oder funktioniert sie nicht, können Sie den Vertrag jederzeit fristlos kündigen — die Kündigungsfrist gilt dann für Sie nicht mehr.

Wird es trotzdem knapp, kündigen Sie zusätzlich per Einschreiben. Der Einlieferungsbeleg allein beweist noch nicht den Zugang; das Einwurf-Einschreiben mit Auslieferungsnachweis oder das Übergabe-Einschreiben schon.

Auch eine verspätete Kündigung ist nicht sinnlos: Mit der Hilfsformulierung wirkt sie zum nächstmöglichen Termin und verhindert, dass der Vertrag weiterläuft, weil Sie es noch einmal vergessen.

Sonderkündigungsrechte

Bei einer Preiserhöhung dürfen Sie den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 57 TKG). Der Anbieter muss Sie darauf hinweisen.

Wenn Sie umziehen und der Anbieter die Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen kann, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 60 TKG).

Wird die vertraglich zugesagte Bandbreite dauerhaft und erheblich unterschritten, können Sie das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen. Belegen lässt sich das mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.

Musterbrief

So sieht das Schreiben aus. Die Angaben in eckigen Klammern füllen Sie im Editor aus — Absender, Datum und Layout nach DIN 5008 ergänzen wir automatisch.

[Ihr Name], [Straße], [PLZ Ort]

[Empfänger — Anschrift aus Ihrem Vertrag]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines Vertrags, Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] für den Anschluss bzw. die Rufnummer [Rufnummer oder Anschlusskennung] ordentlich zum [Gewünschtes Vertragsende], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrags widerspreche ich ausdrücklich.

Bitte bestätigen Sie mir in Textform den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet. Sollte eine Kündigung zum genannten Termin nicht möglich sein, teilen Sie mir bitte mit, wann der Vertrag endet.

Eine Mitnahme meiner Rufnummer zu einem anderen Anbieter behalte ich mir vor. Bitte stellen Sie die Abbuchungen nach der letzten fälligen Zahlung ein.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Ihr Name]

Diese Angaben brauchen Sie

  • KundennummerSteht auf jeder Rechnung und in der Auftragsbestaetigung.
  • Rufnummer oder AnschlusskennungDie betroffene Mobilfunknummer bzw. die Anschlusskennung Ihres Festnetzanschlusses.
  • Gewünschtes VertragsendeDatum, zu dem der Vertrag enden soll, z. B. 31.12.2026. Wenn Sie unsicher sind: Der Brief kuendigt zusaetzlich "hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt".

Häufige Fragen

Muss ich per Einschreiben kündigen?
Vorgeschrieben ist das nicht — Textform genügt. Sinnvoll ist es trotzdem: Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Ein Einwurf-Einschreiben mit Auslieferungsbeleg leistet das, ein normaler Brief nicht.
Was ist, wenn die Frist schon abgelaufen ist?
Dann wirkt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin — deshalb steht in der Vorlage „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Prüfen Sie zusätzlich, ob der Anbieter einen funktionierenden Kündigungsbutton hat. Fehlt er, können Sie nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit fristlos kündigen.
Der Anbieter akzeptiert nur die Kündigung im Kundenkonto. Darf er das?
Nein. Die Textform nach § 126b BGB reicht aus, und AGB dürfen keine strengere Form verlangen. Ein Brief ist wirksam, auch wenn der Anbieter ihn nicht gerne sieht.
Kann ich meine Rufnummer trotz Kündigung mitnehmen?
Ja. Die Rufnummernmitnahme ist unabhängig von der Kündigung und Sie haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Beantragen Sie sie beim neuen Anbieter; die Vorlage behält die Mitnahme ausdrücklich vor.

Quellen

Die Rechtsgrundlagen zum Nachlesen — Gesetzestexte im Original und die Verbraucherzentrale.

Vorlagen für einzelne Empfänger